Verhaltenskodex

Dazu verpflichten wir uns

 

Vision

Eine weltweit ethische Wirtschaft mit blühenden Menschen, die dem Wohl des Ganzen dienen.

 

Zweck

Das Netzwerk der SunHeart Business Leaders verbindet Menschen – Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch Konsumentinnen und Konsumenten – die auf der Basis gemeinsamer Werte das Gute in der Wirtschaft fördern … eine Wirtschaft, die sich an höchsten moralischen und ethischen Grundsätzen, an den Gesetzen der Natur oder Prinzipien des Lebens, orientiert.

 

Rechtsform

Das Netzwerk The SunHeart Business Leaders ist vorerst als Verein organisiert. Der Vorstand behält sich das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Rechtsform zu wählen (z.B. gemeinnützige GmbH oder Stiftung).

Die Statuten des Vereins finden Sie hier.

 

Verhalten

Wichtigster Grundsatz für den Vorstand, sämtliche Mitarbeitenden und Trainer der SunHeart Business Leaders ist, dass wir uns selbst vorbildlich an die gemeinsamen Werte halten:

 
Menschlichkeit

Wir lieben das Leben und fördern das Gute – Das Wohl des Ganzen ist uns wichtiger als Profit.

Nachhaltigkeit

Wir verstehen uns als Teil des Ganzen und denken an die nächsten Generationen.

Wertschätzung

Wir ehren Mensch, Tier und Natur und sind bestrebt, keinem Teil des Lebens Schaden zuzufügen.

Ehrlichkeit

Wir sind ehrlich und sagen die Wahrheit. Wir haben den Mut, konsequent unseren individuellen Weg zu gehen.

Heiterkeit & Gelassenheit

Wir leben unsere Berufung und haben Freude, an dem was wir tun. Wir erachten das was wir tun als sehr wichtig, nehmen uns selbst jedoch nicht zu ernst. Gelegentlichen Schwierigkeiten begegnen wir – wenn immer möglich – mit Humor und heiterer Gelassenheit.

 

Entscheidungen

Auf Basis dieser Werte und im Bewusstsein, dass alles miteinander verbunden ist, sind wir stets bestrebt, unsere Entscheidungen zum Wohle des Ganzen zu treffen … uneigennützig und angstfrei.

Wenn es uns schwerfällt, die richtige Entscheidung zu finden, stellen wir uns vorgängig folgende Fragen:

  • Ist meine Entscheidung legal, ethisch korrekt und steht sie im Einklang mit der Vision, den Werten und den Regeln der SunHeart Business Leaders?
  • Kann ich die Entscheidung im Sinne des Netzwerks ohne Angst, unabhängig und frei von egozentrischen Einflüssen treffen?
  • Kann ich die Entscheidung mit meinem eigenen Gewissen vereinbaren und ist sie in jeder Hinsicht vorbildlich für andere?
  • Habe ich die Auswirkungen meiner Entscheidung erkannt und wird der gute Ruf der SunHeart Business Leaders dadurch gewahrt?

 

Aufnahme von Mitgliedern

In diesem Sinne werden vom Vorstand auch die Entscheidungen zur Aufnahme oder notfalls zum Ausschluss von Mitgliedern getroffen.

 

Förderprojekte

Über die Aufnahme von Förderprojekten entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Projektleiter.
Es werden nur Projekte unterstützt, welche den Werten der SunHeart Business Leaders entsprechen und das Gute fördern.
Sollte sich im Laufe der Projektarbeit herausstellen, dass diese Werte nicht eingehalten werden, behält sich der Vorstand das Recht vor, entsprechende Projekte aufzulösen.

 

Fördergelder

Die Verwendung von Geldern, welche von Gönnern oder Mitgliedern zur gezielten Unterstützung von Förderprojekten in den Förderfonds eingezahlt werden, unterstehen strengen Vorschriften:

  • 10% der Fördergelder werden für die administrativen Kosten der SunHeart Business Leaders und die Löhne der Mitarbeitenden verwendet, bis diese vollständig durch die Mitgliederbeiträge abgedeckt werden können. Die restlichen 90% der Förderbeiträge werden nur für das jeweilige Projekt verwendet, für dessen Unterstützung sie zur Verfügung gestellt werden.
  • Fördergelder kommen nur zur Auszahlung, wenn die zweckgebundene Verwendung sichergestellt ist. Auszahlungen erfolgen jeweils direkt an den Leistungserbringer.
  • Die Empfänger dieser Fördergelder sind dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie sind verpflichtet, über die entsprechende Verwendung Buch zu führen, die erbrachte Leistung zu dokumentieren und detailliert darüber Auskunft zu geben. Der Vorstand hat jederzeit das Recht, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu verlangen. Sollte der Nachweis über die korrekte Verwendung der Fördergelder nicht erbracht werden können, behält sich der Vorstand das Recht vor, rechtliche Schritte gegenüber dem Empfänger einzuleiten. In jedem Fall entsteht eine Rückzahlungspflicht über den Anteil, welcher missbräuchlich verwendet wurde oder über welchen kein Verwendungsnachweis erbracht werden konnte.

Der Vorstand bekennt sich zu diesem Verhaltenskodex und verpflichtet sich, diesem in jeder Hinsicht gerecht zu werden.

Rotkreuz, 27. Juni 2018